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BBK 23/2010 S. 1108

DSR | Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am den Entwurf eines DRS 26 zur „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises” veröffentlicht. [i]Einbeziehung von ZweckgesellschaftenDer Entwurf hat inhaltlich die Auslegung der §§ 290, 296 HGB zum Gegenstand. Dabei geht es allein in 22 Randnummern um die Frage, wie Zweckgesellschaften einzubeziehen sind (§ 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Der Standardisierungsrat ist ferner der Auffassung, dass Tochterunternehmen auch von mehr als einem Mutterunternehmen beherrscht werden können. Diese Auffassung wird in der Literatur schon kritisch gesehen, da Beherrschung unteilbar ist.

Hinweis:

Der Standardentwurf kann bis zum 6. 12. 2010 kommentiert werden. Fraglich ist das weitere Vorgehen, da das DRSC den [i]Beherrschung ist unteilbarVertrag mit dem BMJ nach § 342 HGB per gekündigt hat .

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