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FG München Urteil v. - 8 K 2633/08 EFG 2011 S. 138 Nr. 2

Gesetze: EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, EStG § 40 Abs. 1 S. 1, EStG § 40 Abs. 1 S. 2, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 38a

Keine Lohnsteuerpauschalierung für anstelle der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung überlassenen Verzehr-Gutschein

Leitsatz

1. Erhalten Arbeitnehmer als Ersatz für eine entgangene Verzehrmöglichkeit bei einer Betriebsveranstaltung, an der sie aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen konnten, einen Gutschein, der bei Vorlage eines beliebigen Bewirtungsbelegs zu einer Erstattung der tatsächlichen Bewirtungsaufwendungen bis zu einen Betrag von 70 EUR führt, scheidet eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG aus.

2. Anstelle statt aus Anlass der Betriebsveranstaltung gezahlter Arbeitslohn ist nicht begünstigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1131 Nr. 18
EFG 2011 S. 138 Nr. 2
EStB 2011 S. 193 Nr. 5
ZAAAD-56465

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FG München, Urteil v. 24.09.2010 - 8 K 2633/08

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