Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investition
I. ist ein Zahlungsvorgang, der mit einer Auszahlung A beginnt und spätere Einzahlungsüberschüsse g erwarten lässt. Das ist die heute vorherrschende zahlungsorientierte Begriffsbestimmung, die für alle Investitionsarten gilt; sie kann auf die Kurzformel „I. = Zahlungsreihe” gebracht werden. Man beschreibt eine I. durch die durch sie ausgelösten Ein- und Auszahlungen, um sie so rechnerisch zu durchdringen.
Übers.: Investitionsarten
(1) Zielt eine I. darauf ab, den betrieblichen Produktionsprozess zu erhalten, zu verbessern und/oder zu erweitern, so spricht man von Realinvestition oder Produktionsinvestition. Dazu zählen nicht nur Maschinen, sondern auch Grundstücke, Gebäude, Werkzeuge, Vorräte, Fahrzeuge usw. Werden dagegen Auszahlungen zum Zweck des Erwerbs von Forderungen getätigt (Termingelder und andere Bankguthaben, Obligationen), so bezeichnet man diese I. als Finanzinvestitionen oder Finanzanlagen. Bei immateriellen I. erfolgen Auszahlungen beispielsweise zu Forschungs-, Entwicklungs- und Werbezwecken, wobei die Zurechnung der damit verbundenen Einzahlungen oft sehr schwierig ist.
(2) Die Realinvestitionen lassen sich nach ihrem Zweck in Anfangs- oder Errichtungsin...