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Instandsetzungskosten
I. sind Kosten der (Wieder-) Instandsetzung von Betriebsmitteln, haben also im Gegensatz zu Instandhaltungskosten keinen vorbeugenden Charakter.
I. stehen zwischen Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Kleinere und mit einer gewissen Regelmäßigkeit anfallende I. rechnet man zu den Instandhaltungskosten, größere und unregelmäßig anfallende zu den Reparaturkosten.