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Instandhaltungskosten
I. sind Kosten, die für die Erhaltung der Betriebsmittel in einsatzfähigem Zustand anfallen. Nach der Deutschen Industrie Norm (DIN) 31 051 gehören zur Instandhaltung (zu den I.):
Wartung (Wartungskosten),
Inspektion (Inspektionskosten),
Instandsetzung (Instandsetzungskosten).
(1) Fremd-I. fallen bei Instandhaltungsmaßnahmen an, die von Unternehmensexternen durchgeführt werden; sie stellen primäre Kosten dar. Eigen-I. dagegen sind Gegenstand der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.
(2) I. und Instandsetzungskosten sind im Einzelfall nur schwer gegeneinander abzugrenzen. Generell gilt: I. haben überwiegend vorbeugenden Charakter. Sie schließen kleinere, regelmäßig anfallende Instandsetzungskosten mit ein.