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Einkommensteuer | Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung
Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil v. . Die Klägerin, eine deutsche Aktiengesellschaft, behandelte Beratungskosten in Höhe von ca. 350.000 €, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer britischen Limited und zweier niederländischer Unternehmen entstanden sind, als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Das Finanzamt beurteilte die Kosten als aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten. Der 13. Senat gab dem Finanzamt Recht und wies die Klage ab. Er folgte dabei der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH. Danach sind Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, als Anschaffungsn...