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Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
Von den UStR 2008 zum UStAE
[i]UStAE v. 1. 10. 2010 NWB XAAAD-54581; BStBl 2010 I S. 846 Am hat die Bundesregierung einer Vorlage des BMF zugestimmt, die UStR 2008 mit Wirkung zum aufzuheben. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) v. NWB XAAAD-54581 ist unmittelbar nach Aufhebung der UStR 2008 eingeführt worden und entspricht inhaltlich dem mit den Ländern abgestimmten Entwurf der UStR 2011. Beim UStAE handelt es sich wie bei den Umsatzsteuer-Richtlinien um eine interne Verwaltungsvorschrift. Der UStAE soll einmal jährlich im Rahmen einer Gesamtrevision überarbeitet und fortlaufend durch BMF-Schreiben ergänzt werden (bereits vor Inkrafttreten am ist dies bereits in drei Fällen geschehen). Dies ist möglich, weil Erlass und Änderungen der Umsatzsteuer-Richtlinien, nicht aber der UStAE der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Der UStAE bindet nur die Finanzverwaltung nicht jedoch die Gerichte in der Rechtsanwendung. Der Steuerpflichtige kann die Anwendung des UStAE zu seinen Gunsten verlangen, ist jedoch seinerseits nicht gezwungen, die Anwendung zu seinen Ungunsten hinzunehmen. Für den Berater sind zusätzlich Rechtsprechungsentwicklungen im Blick zu behalten, aufgrund derer sich eine für den Mandanten gegenüber der in dem UStAE zum Ausdruck kommenden Verwaltungssicht günstigere umsatzsteuerliche Behandlung ergeben kann. Veranlagungen sollten dann im In...