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Kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Familienangehörige sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei versichert, d. h. sie besitzen den vollen Versicherungsschutz, ohne dass dafür von ihnen selbst ein eigener – oder vom Mitglied ein höherer – Beitrag zu zahlen wäre. Darin liegt ein elementarer Unterschied zur privaten Krankenversicherung, wo für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag mit individuell zu bestimmenden Vertragsleistungen abgeschlossen wird, für den dann jeweils eine Prämie zu zahlen ist. Im Rahmen der Familienversicherung können die Angehörigen dabei eigene Ansprüche – unabhängig vom Mitglied – verfolgen, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Der Beitrag gibt einen Überblick über den versicherten Personenkreis und beschreibt, welche Voraussetzungen jeweils für die Familienversicherung erfüllt werden müssen.
Arbeitshilfe: Die elektronische Fassung des Beitrags enthält als PDF-Datei eine umfassendere Darstellung.
I. Versicherter Personenkreis
[i]Versicherter PersonenkreisFamilienversichert sein können der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder von Mitgliedern, die Kinder von familienversicherten Kindern sowie Stie...