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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Controlling-Konzeption

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Eine C.-K. bildet die spezifische Problemstellung des Controllings ab und stellt einen Bezugsrahmen für die Controlling-Praxis und -Forschung dar. Sie legt die Controlling-Ziele, Controlling-Funktionen, Controlling-Organisation und Controlling-Instrumente fest.

Funktionen:

C.-K. übernehmen eine Mittlerfunktion zwischen Theorie und Praxis, da sie auf der Grundlage von Theorien normative Gestaltungsempfehlungen des Controllings in Unternehmen ableiten. Zudem stellen sie einen Bezugsrahmen für die Forschung dar.

Anforderungen:

C.-K. müssen drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen eine eigenständige und abgrenzbare Problemstellung aufweisen, theoretisch fundiert und zweckmäßig sein. Die Eigenständigkeit einer Problemstellung ist gegeben, wenn sie von anderen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen nicht oder nur unzureichend bearbeitet wird. Zudem müssen die Fragestellungen und Aufgaben des Controllings gemeinsame konstituierende Merkmale aufweisen. Eine theoretische Fundierung ist gegeben, wenn Lösungen für reale Controlling-Probleme auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Theorien abgeleitet werden. Zudem muss...

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