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FG Münster Urteil v. - 5 K 3976/08 E EFG 2011 S. 228 Nr. 3

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Werbungskosten:

Aufwendungen eines Redakteurs für Tages- und Wochenzeitungen nicht abziehbar

Leitsatz

Kosten eines Redakteurs für "Die Zeit", "Der Spiegel", FAZ, FR und "Neue Westfälische" sind auch dann nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht, dass der Redakteur diese Publikationen teilweise auszuwerten hat, da Aufwendungen für Zeitungen durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2989 Nr. 49
EFG 2011 S. 228 Nr. 3
TAAAD-56185

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 30.09.2010 - 5 K 3976/08 E

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