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Die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzverwaltung
Effektive Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes
Während eines Rechtsbehelfsverfahrens können die Finanzbehörden unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts anordnen und dem Steuerpflichtigen somit vorläufigen Rechtsschutz gewähren. In dem folgenden Beitrag werden der Gegenstand, die Voraussetzungen und das Verfahren der Vollziehungsaussetzung erläutert. Abschließend werden die Rechtsbehelfsmöglichkeiten für den Fall der Nicht-Gewährung der Aussetzung der Vollziehung beleuchtet.
I. Sinn und Zweck der Vollziehungsaussetzung
Einspruch, Klage und Revision haben gemäß § 361 Abs. 1 AO resp. § 69 Abs. 1 FGO regelmäßig keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Einlegung eines Rechtsbehelfs durch den Steuerpflichtigen hindert die Finanzbehörde nicht an der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts. So muss bspw. der Steuerpflichtige bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid die streitbefangene Steuer zum fälligen Zeitpunkt entrichten. Hintergrund dessen ist, dass der Steuerpflichtige ansonsten die Erfüllung seiner Leistungspflicht auf einfache Weise durch Einlegung eines Rechtsbehelfs hinausschieben könnte. Die Regelungen der §§ 361 Abs. 1 AO, 69 Abs. 1 FGO dienen dementsprechend dazu, dass dem ...