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Liquidität
Die Wahrung der L. ist ein strenger Anspruch an alle Unternehmungen, der ihnen vom Gesetzgeber auferlegt wird. Die Strenge dieses Anspruches kommt darin zum Ausdruck, dass seine Verletzung das Ende des Unternehmens bedeuten kann.
L. ist zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu verstehen:
Eine Unternehmung ist in einem bestimmten Zeitpunkt liquide, wenn sie in der Lage ist, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, die in dem betreffenden Zeitpunkt fällig werden.
Eine Unternehmung ist in einer bestimmten Periode liquide, wenn sie alle in der betreffenden Periode fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann.
Eine Unternehmung kann auch überliquide sein, wenn die Menge an flüssigen Mitteln (= Bargeld (Banknoten + Münzen) + Buchgeld (Sicht-, Termin- und Sparguthaben)) so groß ist, dass für sie keine sinnvolle interne Anlagemöglichkeit mehr besteht. Dann ist die externe verzinsliche Anlage zu prüfen. Die Überliquidität beeinträchtigt die Rentabilität.
Störungen der L. (Über- oder Unterliquidität) können folgende Gründe haben:
Ein- und Auszahlungen einer Periode stimmen nicht miteinander überein,
die Istwert...