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Lexikon - Stand: 23.11.2010

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die LSP gehören als Anlage zu der 1953 erlassenen Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPöA). Beide bilden sachlich eine Einheit und werden deshalb zusammen betrachtet.

Inhalt VPöA:

Die VPöA kennt bei der Preisermittlung für öffentliche Aufträge eine sogenannte Preistreppe, aus der sich die Rangfolge der anzuwendenden Preisfeststellungsmethode ergibt. Grundsätzlich haben Marktpreise den Vorrang. Dieser wird allerdings durch Höchst-, Fest- oder Mindestpreise aufgehoben, wie sie in § 3 VPöA geregelt sind: Gebührenordnungen für Ärzte, Anwälte, Notare, Architekten.

Übers: VPöA legt Preistreppe fest. LSP kommentiert die §§ 6, 7 und 8 VPöA

Selbstkostenpreise sollen die Ausnahme darstellen, sie kommen nur dann in Frage, wenn

  1. keine Preisvorschriften existieren oder

  2. die Feststellung von Marktpreisen nicht möglich ist oder

  3. der Marktpreis infolge einer Mangellage überhöht ist oder

  4. der Wettbewerb auf der Anbieterseite so beschränkt ist, dass keine Marktpreisbildung möglich ist.

Inhalt LSP:

Die LSP kommentieren die §§ 6, 7 und 8 VPöA ausführlich und sprechen unter anderem folgende Punkte an:

  • Ei...

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