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LSP-Kalkulationsschema
Die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) legen ein Kalkulationsschema fest (vgl. LSP Nr. 10), das als Mindestgliederung bei der Ermittlung der Selbstkostenpreise einzusetzen ist. Als Kalkulationsverfahren sind die Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation und die Zuschlagskalkulation erlaubt. Obgleich die LSP damit grundsätzlich jedes Kalkulationsschema zulassen, ist im Interesse der Prüfbarkeit und Vergleichbarkeit des Selbstkostenpreises wie folgt vorzugehen:
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Fertigungsstoffkosten | |
+ | Fertigungskosten |
+ | Entwicklungs- und Entwurfskosten |
+ | Verwaltungskosten |
+ | Vertriebskosten |
= | Selbstkosten |
+ | kalkulatorischer Gewinn |
= | Selbstkosten (LSP Nr. 10) |
(1) Die vorstehende Gliederung ist eine Mindestgliederung; sie darf im praktischen Fall bei Beibehaltung der Gliederungsgrundsätze auch ausführlicher erstellt werden.
(2) Soweit möglich und branchenüblich sind Einzelkosten und Gemeinkosten getrennt auszuweisen; weiterhin ist innerhalb der Einzelkosten zwischen Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten zu unterscheiden.
(3) Allerdings gibt es auch die Möglichkeit einer Zusammenfassung von Kalkulationsposten: Soweit es die Wirtschaftlichkeit des Rechnungsw...