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Lexikon - Stand: 23.11.2010

Lombardkredit

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

L. ist ein durch die Verpfändung von beweglichen Sachen oder Rechten gesichertes, meist kurzfristiges Darlehen.

Arten:

Nach Art der Pfandobjekte unterscheidet man folgende L.: Effektenlombard, Warenlombard, Edelmetallombard, Wechsellombard, Forderungslombard.

Hinweis:

(1) Der L. wird normalerweise nur dann in Anspruch genommen, wenn die Kontokorrentlinie bereits ausgeschöpft ist. Durch die Lombardierung lässt sich das Kreditlimit erhöhen, so dass im Prinzip ein Kontokorrentkredit vorliegt, der sich durch besondere Sicherheiten auszeichnet.

(2) Die in der Praxis dominierende Form des L., der Kontokorrentkredit gegen Verpfändung von Sachen oder Rechten, heißt auch unechter L. Der echte L. ist ein einmaliges feststehendes Darlehen, das in einer Summe ausgezahlt wird.

(3) Als Sicherheit bei der Kreditgewährung kommen heute hauptsächlich Effekten und in zweiter Linie Waren in Betracht. Die Beleihungsgrenzen schwanken zwischen 50 % (bei bestimmten Waren) und 75 % (bei mündelsicheren festverzinslichen Wertpapieren). Während beim Effektenlombard die Übergabe des Pfandes an die Bank und die Verwahrung durch das Kr...

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