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Leistungsniveau
Unter einem L. ist das quantitative und qualitative Arbeitsergebnis einer Entscheidungseinheit im Rahmen eines Zero-Base-Budgetings zu verstehen. Es werden drei L. unterschieden:
L. 1 ist zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs zwingend notwendig (Minimalniveau), z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Finanzbuchhaltung.
L. 2 stellt das gegenwärtige L. der Entscheidungseinheit dar (Normalniveau), z.B. die Kostenrechnung als Leistung des betrieblichen Rechnungswesens.
L. 3 definiert zusätzliche, für die strategische Entwicklung wünschenswerte Leistungen (Wachstumsniveau), z.B. die Einrichtung eines Management-Informationssystems.
Friedl, Controlling, Verlag UTB, Stuttgart 2003, S. 329 f.; Weber/Schäffer, Einführung in das Controlling, 12. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2008, S. 304 f.