BFH - VII R 37/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ZK Art 32, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b
Rechtsfrage
Nachträgliche buchmäßige Erfassung wegen nicht zum Zollwert hinzugerechneter Kosten für Umschließungen (die dem Verkäufer unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind).
Kann ein beachtlicher Irrtum der Zollbehörde i.S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK auch dann angenommen werden, wenn der Irrtum zwar nicht im Zeitpunkt der vorzunehmenden buchmäßigen Erfassung der Einfuhrabgaben, sondern zu einem früheren Zeitpunkt unterlaufen ist und dieser frühere Rechtsirrtum der Grund für die fehlende Angabe in der Zollanmeldung war? -
Ist eine Nacherhebung ausgeschlossen, wenn eine vom Zollanmelder geübte Verfahrensweise von der Zollbehörde hinsichtlich gleichgelagerter Geschäftsvorgänge über einen langen Zeitraum hingenommen wurde?
Einfuhrabgaben; Irrtum; Nacherhebung; Vertrauensschutz; Zollwert
Fundstelle(n):
RAAAD-55996