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FG Köln Urteil v. - 3 K 1390/06

Gesetze: StraBEG § 7 Nr. 1, StraBEG § 7 Nr. 2, StraBEG § 10 Abs. 3 Satz 1

Strafbefreiende Erklärung:

Aufhebung einer strafbefreienden Erklärung wegen Erscheinens eines Amtsträgers hinsichtlich aller Sachverhalte, die strafrechtlich "eine Tat" sind

Leitsatz

Es spielt für die Sperrwirkung nach § 7 StraBEG keine Rolle, ob gegen den Begünstigten einer strafbefreienden Erklärung beim Erscheinen der Steuerfahndung nur als Gehilfe und nicht schon als Täter einer Steuerhinterziehung ermittelt wurde, solange es strafrechtlich um Ermittlungen zu "einer Tat" geht. Die Sperrwirkung tritt auch in Bezug auf eine täterschaftliche Steuerhinterziehung aus diesem Lebenssachverhalt ein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-55899

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 07.09.2006 - 3 K 1390/06

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