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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 251/07 EFG 2011 S. 565 Nr. 6

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

vGA durch nicht fremdübliche Tantiemezusage der GmbH zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

Eine Tantiemevereinbarung der GmbH mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit dem Inhalt, dass sich der Tantiemesatz grundsätzlich auf fixe 40 % beläuft, dass aber ferner die Gesellschafterversammlung eine Gesamtausstattungs- und Gewinnprognose zu treffen und auf Basis dieser Prognose die Jahresgesamtbezüge des Gesellschaftergeschäftsführers so festzulegen hat, dass die Tantieme prognostisch 1/3 des Werts seiner übrigen Ausstattung nicht übersteigt, und dass ferner dann, wenn die Gewinnprognose so günstig ist, dass die Tantieme diese Grenze bei zunächst unveränderten fixen Vergütungsbestandteilen überschreitet, die fixen Bezüge des Geschäftsführers von der Gesellschafterversammlung soweit gesteigert werden müssen, dass sie sich zumindest auf das Dreifache der sich aus der Gewinnprognose ergebenden Tantieme belaufen, ist nicht fremdüblich, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und führt in voller Höhe zu einer vGA.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 565 Nr. 6
FAAAD-55893

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 05.05.2010 - 3 K 251/07

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