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BFH 28.09.2010 IX R 42/09, StuB 22/2010 S. 886

Einkommensteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung und Werbungskostenabzug des Gesellschafters bei Abschluss eines Werkvertrags

(1) Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Stpfl. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Stpfl. abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Stpfl. den Betrag zuwendet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Eine solche Zuwendung kann auch in einer vGA zugunsten des Stpfl. liegen (Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Schließt eine GmbH, an der der Stpfl. beteiligt ist, infolge des Gesellschaftsverhältnisses Werkverträge zur Instandsetzung einer zur Vermietung bestimmten Wohnung des Stpfl. ab, liegt in der Tragung dieser Kosten durch die GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an ihren Gesellsc...

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