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Nachholung der gewinnmindernden Rücklage für den durch die erstmalige Abzinsung unverzinslicher Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten entstehenden Gewinn
Werden Darlehen, die bereits in der Bilanz zum enthalten waren, erstmals im Wege der Bilanzberichtigung in der Bilanz zum abgezinst, kann für den hierbei entstehenden Gewinn eine den Gewinn mindernde Rücklage i. H. von sechs Zehnteln gebildet werden (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 52 Abs. 16 Sätze 3 bis 8 EStG 1997 i. d. F. des StSenkG).
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 sind – erstmals für nach dem endende Wirtschaftsjahre – unverzinsliche Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Das gilt nach der BFH-Rechtsprechung auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 i. V. mit § 52 Abs. 16 Sätze ...