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Minutenfaktor
M. ist ein Teil der Lohnformel zur Berechnung des Akkordlohns im Falle des Zeitakkords. Er gibt den auf die Minute bezogenen Akkordlohn, bestehend aus tariflichem Mindestlohn plus Akkordzuschlag, an.
Beim tariflichen Mindestlohn von 20 €/Std und einem Akkordzuschlag von 20 % wird der M. folgendermaßen ermittelt:
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Minutenfaktor | =
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=
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Beträgt die Vorgabezeit für die Bearbeitung eines Werkstücks 15 Minuten, so ergibt sich ein Lohn von 6 € je Werkstück. Bearbeitet der Arbeiter vier Werkstücke pro Stunde, so beläuft sich sein Stundenverdienst auf 24 €, bearbeitet er stündlich fünf Werkstücke, so steigt sein Stundenverdienst auf 30 €.
Im Fall von Lohnerhöhungen ist beim Zeitakkord lediglich der M. zu ändern, während beim Geldakkord der Geldsatz pro Stück insgesamt zu erhöhen ist.