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Lexikon - Stand: 19.11.2010

Minutenfaktor

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

M. ist ein Teil der Lohnformel zur Berechnung des Akkordlohns im Falle des Zeitakkords. Er gibt den auf die Minute bezogenen Akkordlohn, bestehend aus tariflichem Mindestlohn plus Akkordzuschlag, an.

Beispiel:

Beim tariflichen Mindestlohn von 20 €/Std und einem Akkordzuschlag von 20 % wird der M. folgendermaßen ermittelt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Minutenfaktor
tarifl. Mindestlohn + Akkordzuschlag
60
 = 
20 (€/Std) + 4 (€/Std)
60 (Min/Std)
 
24
60
 = 0,40 (€/Min)

Beträgt die Vorgabezeit für die Bearbeitung eines Werkstücks 15 Minuten, so ergibt sich ein Lohn von 6 € je Werkstück. Bearbeitet der Arbeiter vier Werkstücke pro Stunde, so beläuft sich sein Stundenverdienst auf 24 €, bearbeitet er stündlich fünf Werkstücke, so steigt sein Stundenverdienst auf 30 €.

Hinweis:

Im Fall von Lohnerhöhungen ist beim Zeitakkord lediglich der M. zu ändern, während beim Geldakkord der Geldsatz pro Stück insgesamt zu erhöhen ist.

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