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Vorsteuerausschlüsse im polnischen Umsatzsteuerrecht im Vergleich zu deutschen Regelungen
Umsatzsteuer in Polen
Die Vorsteuerausschlüsse sind in Deutschland und Polen unterschiedlich. Es gibt viele Gründe dafür. Die MwStSystRL lässt vor allem den Mitgliedstaaten ziemlich viel Gestaltungsspielraum in diesem Bereich. Sie bestimmt nur allgemeine Prinzipien, denen bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gefolgt werden muss.
I. Einleitende Bemerkungen
[i]Beibehaltungswahlrecht für VorsteuerausschlüsseDas Recht auf Vorsteuerabzug ist ein tragendes Merkmal des Mehrwertsteuersystems. Angesichts der Allgemeinheit dieses Rechts auf Vorsteuerabzug sind Ausnahmen nur in den von der MwStSystRL ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig; es ist grundsätzlich nicht einschränkbar (vgl. , Faxworld NWB IAAAB-72574 und , Bockemühl, EuGHE 2004 S. I-3303).
Gemäß Art. 176 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alle Ausschlüsse beibehalten, die am bzw. im Falle der nach diesem Datum der Gemeinschaft beigetretenen Mitgliedstaaten am Tag ihres Beitritts (d. h. im Falle Polens ) in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen waren. Der polnische Gesetzgeber konnte demnach alle Ausschlüsse, die vor dem galten, beibehalten. Er hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und manche Ausschlü...