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Lexikon - Stand: 18.11.2010

Neutraler Ertrag

Prof. Jürgen Grab und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Der n. E. gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens. Im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Ertrag und Leistung trennt man den n. E. vom betrieblichen oder Zweckertrag. N. E. ist der Ertrag, der nicht aus dem ordentlichen (= regelmäßigen) betrieblichen Leistungsprozess stammt, also keinen Leistungscharakter hat.

Hinweis:

Man gliedert den n. E. in:

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