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Neutraler Ertrag
Der n. E. gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens. Im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Ertrag und Leistung trennt man den n. E. vom betrieblichen oder Zweckertrag. N. E. ist der Ertrag, der nicht aus dem ordentlichen (= regelmäßigen) betrieblichen Leistungsprozess stammt, also keinen Leistungscharakter hat.
Man gliedert den n. E. in:
betriebsfremden Ertrag (Ertrag aus Finanzanlagen),
außerordentlichen Ertrag (Gewinn bei Maschinenverkauf über Buchwert),
periodenfremden Ertrag (Steuerrückzahlung).