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BFH | Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des Progressionsvorbehalts
(1) Dänische Renteneinkünfte aus der DSS und der ATP sind im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil zu berücksichtigen. (2) Bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts ist stets eine rechtsvergleichende Qualifizierung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht vorzunehmen. Vergleichbarkeit von Altersrenten ist dann anzunehmen, wenn die ausländische Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen der inländischen Leistung entspricht.
[i]BFH bestätigt Entscheidung des FGDer Kl. erzielte im Streitjahr 2005 neben inländischen Einkünften auch dänische Renteneinkünfte, und zwar Renteneinahmen aus der DSS und der ATP. Die DSS ist ein Volksrentensystem für alle Einwohner, Arbeitnehmer und Selbständige zur Abdeckung der Risiken Alter und Invalidität. ATP ist ein Beschäfti...