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Vertragsrecht | Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug
Wer einen DSL-Anschluss-Vertrag mit z. B. zweijähriger Bindung abgeschlossen hat, darf diesen vor Ablauf der vereinbarten Frist bei seinem Umzug selbst dann nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch kein DSL-Anschluss möglich ist. Der private Kunde dieses Rechtsstreits verzog 2009 in eine Gemeinde im selben Landkreis, die über keine DSL-fähigen Leitungen verfügte, so dass der Provider keinen DSL-Anschluss installieren konnte. Trotzdem, so der BGH, bestand kein Sonderkündigungsrecht (§ 626 Abs. 1 BGB oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt im Allgemeinen das Risiko, dass er diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen kann.