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Umsatzsteuer | Beschränkung der Kleinunternehmerregelung
Der entschieden, dass eine Beschränkung der Kleinunternehmerregelung auf im Inland ansässige Unternehmer nicht gegen das Europarecht verstößt. Des Weiteren hat der EuGH klargestellt, dass der Begriff „Jahresumsatz” den Jahresumsatz meint, den ein Unternehmen in einem Jahr in dem Mitgliedstaat erzielt, in dem es ansässig ist. Nach nationalem österreichischem Umsatzsteuerrecht ist die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke – im Gegensatz zu den deutschen Regelungen – nicht von der Umsatzsteuer befreit. Steuerfrei sind jedoch die Umsätze von Kleinunternehmern. Als Kleinunternehmer gilt, wer im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum 22.000 € (Fassung bis 2006, ab 2007: 30.000 €) nicht übersteigen.
Auch das...