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Einkommensteuer | Versorgungsausgleich bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen
Der sog. Versorgungsausgleich hat das Ziel, die von den Ehegatten während der Ehe und von Lebenspartnern i. S. des LPartG während der Lebenspartnerschaft erworbenen Anrechte auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gleichmäßig aufzuteilen. Das BMF hat nunmehr mit Schreiben v. zur Teilung von Versorgungsanrechten über Unterstützungskassen i. S. des § 4d EStG und Pensionszusagen nach § 6a EStG Stellung genommen.