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NWB BB 12/2010 S. 364

Kurzarbeit: Verlängerung bis März 2012 möglich

Auch wenn die Konjunktur in vielen Bereichen merklich angezogen hat, müssen viele Unternehmen weiter auf Kurzarbeit setzen, weil Kunden und Aufträge immer noch rar sind. Die Bundesregierung hat diesem Umstand Rechnung getragen und die bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit bis März 2012 verlängert. Demnach zahlt die Bundesagentur für Arbeit für betroffene Arbeitnehmer rund 2/3 des Lohns sowie Teile der Sozialversicherung. Ab dem siebten Monat werden auch diese Kosten von der Bundesagentur übernommen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de → Bürgerinnen und Bürger → Arbeitslosigkeit → Arbeitslosigkeit droht → Kurzarbeit.

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