Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach Beendigung des Zollverfahrens
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob infolge der Nichterfüllung einer der in Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) und b) geregelten Pflichten
eine Zollschuld noch entstehen kann, wenn die Waren bereits vor dem Pflichtenverstoß eine neue zollrechtliche Bestimmung erhalten
haben und der Status der Waren durch den Pflichtenverstoß nicht mehr berührt wird (im Anschluss an , BFH-NV 2010, 1389).
Fundstelle(n): MAAAD-55668
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 15.09.2010 - 4 V 21/10
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