Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur Überführung an den Erwerber nicht anwendbar
Leitsatz
Der für die Anwendung der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG erforderliche Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
liegt nicht vor, wenn sich der Einsatz des einzigen Seeschiffes auf die Überführung von der Werft zum Ort der Übergabe an
den Käufer beschränkt und die Fahrt ihrem Hauptzweck nach nicht der Beförderung von Personen oder Gütern dient, sondern der
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag.
Die Veräußerung des Seeschiffes ist nicht als begünstigtes Hilfsgeschäft i.S.d. § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG anzusehen, wenn mit
dem Kaufpreis ein weiteres Seeschiff zum Betrieb im internationalen Verkehr erworben wird.
Der Gewinn aus der Veräußerung des Seeschiffes unterliegt nicht der ermäßigten Besteuerung nach den §§ 16, 34 EStG, wenn der
Gewerbebetrieb durch Erwerb eines neuen Seeschiffes fortgeführt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 424 Nr. 5 SAAAD-55666
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 12.10.2010 - 5 K 136/06
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