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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 29/08 EFG 2011 S. 269 Nr. 3

Gesetze: §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 8 Abs. 3 Satz 1, 10 Nr. 1 KStG

Zahlungen an einen gemeinnützigen rechtsfähigen Verein gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine Spenden

Leitsatz

Zahlungen einer Stiftung an einen Destinatär, die auf der Grundlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses aus dem festgestellten Jahresüberschuss der Stiftung erfolgen, stellen eine den Spendenabzug ausschließende offene Einkommensverteilung dar, wenn zwischen der Stiftung und dem Destinatär ein mitgliedschafts- oder gesellschafterähnliches Verhältnis besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 620 Nr. 10
EFG 2011 S. 269 Nr. 3
YAAAD-55664

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 01.10.2010 - 1 K 29/08

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