II. Auswirkungen des Inkrafttretens der EU-Verordnung 1370/2007 auf die steuerliche Behandlung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Es wurde um Stellungnahme zu der Frage gebeten, welche Auswirkungen das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 am auf die (s. oben unter I.) und hat.
Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hierzu folgendes:
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom (Abl. EU 2007 L 315/1) ist am in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Verordnung EWG Nr. 1191/69 in der Fassung der Verordnung EWG Nr. 1893/91 ab. Die bisherige Verordnung unterschied verkehrsrechtlich, ob eigenwirtschaftliche Verkehre i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 PBefG oder gemeinwirtschaftliche Verkehre i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG vorliegen. Die bisherige Verordnung fand nur Anwendung auf gemeinwirtschaftliche Verkehre; für eigenwirtschaftliche Verkehre galt eine sog. Bereichsausnahme. Der Verordnung stand nicht entgegen, Leistungen der Gesellschafter bzw. Träger öffentlicher Verkehrsunternehmen an die Unternehmen im Ergebnis ertragsteuerlich als Einlagen zu behandeln. Soweit Vereinbarungen von Gesellschaftern bzw. Trägern öffentlicher Verkehrsunternehmen mit den Unternehmen unter den Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 fallen, bedarf es der Unterscheidung nach eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren nicht. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 lässt zu, dass die Vereinbarungen der Gesellschafter bzw. Träger mit den Unternehmen schuldrechtlich oder gesellschaftsrechtlich ausgestaltet sind. Sind die Vereinbarungen gesellschaftsrechtlich ausgestaltet, führen Leistungen der Gesellschafter bzw. Träger ertragsteuerlich zu Einlagen. Maßgebend sind die Verhältnisse des Einzelfalles.
OFD Koblenz v. - S 2706 A - St 33 1
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
SAAAD-55627