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E-Bilanz – Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen erhält Kontur
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-55333 Bereits Ende des Jahres 2008 hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gem. § 5b EStG zu übermitteln sind. Mit dem Entwurf eines Schreibens v. hat nun das BMF die Ausgestaltung dieses Datensatzes näher ausgeführt. Darin wird die vorläufige Struktur und umfangreiche Gliederungstiefe der zukünftig zu übermittelnden Daten beschrieben.
Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 47/2010 S. 3780.
Gegenstand der Übermittlung/zeitliche Anwendung: [i]Inhalt des vorläufigen BMF-Schreibens v. 31. 8. 2010Der mit dem aktuellen Entwurf des BMF-Schreibens veröffentlichte amtlich vorgeschriebene Datensatz beinhaltet – untergliedert nach Rechtsform (Körperschaft, Personengesellschaft und Einzelunternehmen) und Darstellungsform der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren) – die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zusätzliche steuerlich notwendige Positionen. Zu den insgesamt mehr als tausend möglichen einzelnen Taxonomie-Positionen werden zusätzliche Merkmale angegeben, wie z. B. die Rechtsgrundlage oder die Angabe, ob es sich um ein [i]www.bunde... unter „BMF-Schreiben”, „Verbandsanhörung zur E-Bilanz (§ 5b EStG)”