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Harmonisierung
Es gibt zwei Ausprägungsformen der H. Zum einen ist H. definiert als Integration von unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften, z.B. die Angleichung des HGB an die → IFRS durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Primär wird H. aber verstanden als Integration von internem und externem Rechnungswesen. Durch die H. von internem und externem Rechnungswesen sollen einheitlich definierte Erfolgsgrößen sowie Ergebnisrechnungen auf Unternehmens-, Segment- oder Bereichsebene verwendet und somit die klassische Zweiteilung des betrieblichen Rechnungswesens weitestgehend aufgehoben werden.
Die H. von externem und internem Rechnungswesen wird durch eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Abbildung von Bilanzpositionen durch die IFRS sowie den Management Approach begünstigt. Die H. erfolgt durch eine einseitige Angleichung der Rechenwerke des internen Rechnungswesens – insbesondere des Controllings – an die externe Rechnungslegung, die durch gesetzliche Normen in ihrer Gestaltungsfreiheit eingeschränkt ist.
Mittel- bis langfristig kann mit geringeren Kosten der Datenermittlung und -aufbereitung im betriebli...