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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Handlungskosten, Handelskosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

(1) Im Industriebetrieb versteht man unter H. die Summe aus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.

(2) Im Handelsbetrieb versteht man unter H. alle Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit wie Personal- und Raumkosten, Transportkosten, Verpackung, Zinsen, Abschreibungen. Nicht eingerechnet werden die Bezugskosten der Waren. Somit gilt auch:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Verkaufspreis
=
Handlungskosten

Problem:

Gelegentlich spricht man auch von H. im weiteren Sinn. Dann gehören zu den H. auch die Bezugskosten für die Waren.

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