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            Lexikon - Stand: 16.11.2010
Handlungskosten, Handelskosten
Begriff:
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(1) Im Industriebetrieb versteht man unter H. die Summe aus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.
(2) Im Handelsbetrieb versteht man unter H. alle Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit wie Personal- und Raumkosten, Transportkosten, Verpackung, Zinsen, Abschreibungen. Nicht eingerechnet werden die Bezugskosten der Waren. Somit gilt auch:
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Verkaufspreis  | |
–  | |
–  | |
=  | Handlungskosten  | 
Problem:
Gelegentlich spricht man auch von H. im weiteren Sinn. Dann gehören zu den H. auch die Bezugskosten für die Waren.