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Herstellkosten
H. sind die im Zusammenhang mit der Produktion eines Gutes anfallenden Kosten.
Die H. umfassen Material- und Fertigungskosten nach folgendem Schema:
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Bezeichnung | Kosten (€) |
1 Materialeinzelkosten (MEK) | 360.000 |
2 Materialgemeinkosten (MGK) | 40.000 |
3 Fertigungseinzelkosten (FEK) | 70.000 |
4 Fertigungsgemeinkosten (FGK) | 128.500 |
5 Sondereinzelkosten der Fertigung (SEF) | 0 |
6 Herstellkosten (HK) | 598.500 |
Übers.: Herstellkosten sind die Summe aus Material- und Fertigungskosten
Die nach obigem Schema ermittelten H. sind nur für kostenrechnerische Zwecke geeignet, nicht für die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Dafür sind die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehen.