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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Unechte Gemeinkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

U. G. sind solche Kosten, die einer Bezugsgröße zwar als Einzelkosten zugerechnet werden könnten, aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wie Gemeinkosten behandelt, also per Schlüsselung zugerechnet werden (Gemeinkostenschlüsselung).

Beispiel:

Man könnte bei jedem Strom-, Wasser-, Gasverbraucher einen Zähler installieren und so die Strom-, Wasser- und Gaskosten exakt den Kostenstellen und Kostenplätzen zurechnen, aber das wäre zu teuer. Gleiches gilt für den Verbrauch an Reinigungs- und Schmiermitteln sowie Kleinmaterial.

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