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Werbekosten
W. (nicht zu verwechseln mit den Werbungskosten im steuerrechtlichen Sinn) umfassen:
Kosten für die in der Werbeabteilung beschäftigten Personen und dort benötigten Sachwerte;
Kosten für Entwurf und Herstellung von Werbemitteln im eigenen Betrieb;
Kosten für Werbemittel aus fremden Betrieben (Drucksachen, Kinowerbung, TV-Werbung, Werbegeschenke);
Kosten für den Einsatz von Werbemitteln
Gebühren für Inserate, Filme, Rundfunk- und Fernsehsendungen,
Mieten für Plakatsäulen, -wände, Giebelwände,
Energiekosten für Leuchtreklame, Schaufenster- und Raumbeleuchtung,
Postgebühren für Werbesendungen;
anteilige Gemeinkosten für die Werbeabteilung (Verwaltung, Rechnungswesen, Steuern, Raum-, Beleuchtungs-, Heizungs-, Reinigungskosten).
W. sind in Analogie zur Vorgehensweise der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung (SFD) auf die Einzelerzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Bereiche und die Gesamtunternehmung zu verteilen:
W. für ein einzelnes Produkt sind Erzeugnisfixkosten (TV-Spot für ein Waschmittel, ein Getränk, einen Schokoriegel);
W. für eine Produktgruppe sind Erzeugnisgruppenfixkosten;
W. für...