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BMF 27.10.2010 IV C 3 - S 2190/09/10007, BBK 22/2010 S. 1047

Bilanzierung | BMF zur AfA nach einer Einlage (§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG)

Das BMF reagiert auf die Rechtsprechung des BFH zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage eines Wirtschaftsguts, das in das Betriebsvermögen eingelegt wird und vor seiner Einlage im Rahmen einer Überschusseinkunftsart genutzt wurde (z. B. Vermietung und Verpachtung). Das BMF folgt grundsätzlich dem BFH, wonach sich die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem Teilwert richtet, aber gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG um die AfA zu kürzen ist, die vor der Einlage im Rahmen der Überschusseinkunftsart in Anspruch genommen wurde.

Darüber hinaus nimmt das BMF Stellung zur Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG in folgenden Fällen:

  • Der [i]Teilwert geringer als EinlagewertTeilwert ist geringer als die ursprünglichen Anschaffungskosten, aber höher als der Restbuchwert im Zeitpunkt der Einlage: Hier soll sich die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem Restbuchwert beme...

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