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Sozialversicherung | DRV Bund ist alleine für Statusfeststellungsverfahren zuständig
Bei [i]Zuständigkeit auch für mitarbeitende Ehegatten und LebenspartnerGesellschaftergeschäftsführern entscheidet die Clearingstelle der DRV Bund im Rahmen eines obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens über die Sozialversicherungs- und Beitragspflicht des Beschäftigungsverhältnisses . Seit dem ist diese Zuständigkeit auf Fälle ausgedehnt worden, die mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner von Gesellschaftergeschäftsführern betreffen . Zuvor lag die Entscheidung für diesen Personenkreis bei der Einzugstelle, die vom Arbeitgeber die Meldung zur Sozialversicherung entgegennimmt.
Entscheidend für die [i]Indizien für SelbständigkeitSozialversicherungspflicht eines Gesellschaftergeschäftsführers ist, ob es sich bei der Beschäftigung um ein abhängiges Arbeitsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt. Hinweise hierzu liefern zum Beispiel Rege...