Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwand auf inländische Gesellschafterdarlehen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3798Bereits seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens 2001 war streitig, ob die Wertminderung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens auf Gesellschafterebene bei Körperschaften unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG fällt oder bei natürlichen Personen unter § 3c Abs. 2 EStG zu subsumieren ist. Durch das JStG 2008 wurde in § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG eine Regelung geschaffen, die die Abzugsfähigkeit von Wertminderungen auf Gesellschafterdarlehen bei Körperschaften nahezu ausschließt. Eine dieser Vorschrift vergleichbare Regelung oder einen Verweis auf § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG enthält § 3c Abs. 2 EStG für Darlehensgewährungen von Personenunternehmen nicht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Rechtslage ab 2008
[i]Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Körperschaften ab VZ 2008Die Neuregelung in § 8b Abs. 3 Sätze 4–8 KStG sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gewinnminderungen aus Darlehen oder aus Sicherheiten eines mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters oder einer diesem nahe stehenden Person (§ 1 Abs. 2 AStG) steuerlich nicht bei der Einkommensermittlung des Darlehensgebers berücksichtigt werden.
[i]Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei BürgschaftsinanspruchnahmeDasselbe gilt für Gewinnminderungen aus dem Rückgriff Dritter oder aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind. Unter die Vorschrift fallen somit auch Darlehensgewährungen d...