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BBK Nr. 22 vom Seite 1060

Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 2011

Auswirkungen für die Meldung in der Sozialversicherung

Günther H. Krüger

Die Arbeitgeber müssen für die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer bei Beginn, während und nach dem Ende der Beschäftigung regelmäßig eine Vielzahl von Meldungen zur Sozialversicherung abgeben. Teil der Meldung sind unter anderem auch Schlüsselzahlen. Diese Tätigkeitsschlüssel werden von der Bundesagentur für Arbeit in einem offiziellen Schlüsselverzeichnis aufgelistet. Das bisherige Verzeichnis entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und ist daher zwischenzeitlich komplett überarbeitet worden. Die neue Struktur soll ab 2011 die veränderten Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit besser abbilden.

I. Anlass

[i]Gesetzliche Verpflichtung Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten. Im Rahmen dieser Meldungen sind auch Angaben über die Tätigkeit im Unternehmen enthalten, die in einem Tätigkeitsschlüssel verschlüsselt sind. Grundlage hierfür ist § 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV.

[i]Grundlage der BeschäftigungsstatistikSeit 35 Jahren ist der Tätigkeitsschlüssel eine wichtige Grundlage für die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Er dient zur Beurteilung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wir...

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