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Die E-Bilanz aus Sicht der Software-Anwender
Ziel Bürokratieabbau wird nicht erreicht
I. Ziel des Bürokratieabbaugesetzes
Gem. § 5b EStG sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen , elektronisch abzugeben – die sogenannte E-Bilanz. Hintergrund ist das Ziel der Finanzverwaltung, [i]Risikocontrolling der FinanzveraltungProzesse der Steuerveranlagung und der steuerlichen Außenprüfungen zu optimieren. Zunehmend knapper werdende Prüfungsressourcen sollen gezielt dort eingesetzt werden, wo steuerliche Mehrergebnisse zu erwarten sind.
Dazu will die Finanzverwaltung ein [i]Optimierung der steuerlichen AußenprüfungRisikocontrolling aufbauen, um bereits im Veranlagungsverfahren auf der Basis von Steuererklärungen durch umfangreiche maschinelle Auswertungen des Datenbestands Auffälligkeiten erkennen zu können, z. B. durch Zeitreihen- oder Branchenvergleiche. Der Prüfungsansatz soll so gezielter sein. [i]Fokus: MittelstandIm Fokus stehen Klein- und Mittelstandsbetriebe, die bisher teilweise mit großen zeitlichen Abständen geprüft wurden.
II. Elektronische Datenmeldung als Basis für maschinelle Auswertung
§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG [i]Gesetzliche Ermächtigungermächtigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit den Bundesländern, den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechn...