Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftsstrafrecht | Keine Verwertbarkeit eines Testaments als Zufallsfund
Wird anlässlich der Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (als dritte Person gem. § 103 StPO) in einem verschlossenen und als „Testament” bezeichneten Umschlag ein privatschriftliches Testament des Geschäftsführers aufgefunden, gehört dessen Inhalt zum absolut geschützten Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung. Die aus der Durchsicht gewonnenen Erkenntnisse über eine Steuerhinterziehung sind unverwertbar. Sie sind auch nicht geeignet, weitergehende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse zu begründen. Insoweit hat das staatliche Interesse an der Verfolgung von Steuerstraftaten zurückzutreten.
Da es im Streitfall nicht um die Verwertung von Zufallsfunden beim Verdächtigen (dazu , NWB BAAAD-26146), sondern um die Verw...