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LSG Hamburg 22.02.2010 L 5 AS 34/10 B ER, NWB 46/2010 S. 3690

Sozialrecht | Beitragsübernahme für ehemals Selbständige bei ALG-II-Bezug

Wer selbständig erwerbstätig und privat krankenversichert war, wird allein durch den Bezug von ALG II zwar nicht automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (LSG NRW, Beschluss v. - L 16 KR 329/10 B ER), ihm ist allerdings ein Beitragszuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung zu gewähren. Dessen Höhe ist auf den Betrag beschränkt, der für einen Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V zu tragen wäre und der noch unter dem auf die Hälfte geminderten Betrag im Basistarif liegt, wenn Hilfebedürftigkeit unabhängig von der Beitragshöhe besteht (§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II i. V. mit § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG).

Anmerkung:

Eine aus Beitragsrückständen resultierende finanzielle Deckungslücke des Versicherungsverhältnisses ist für den Betroffenen insoweit unschädlich, weil sein privater Krankenversic...

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