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OLG 27.10.2010 9 U 148/08, NWB 46/2010 S. 3689

Kapitalanlagerecht | Haftung für nicht anlegergerechte Beratung

Ein Kreditinstitut schuldet Schadensersatz für fehlerhafte Beratung bei Empfehlung eines Zins-Swap-Vertrags, wenn es den Kunden vor Abschluss des Vertrags nicht über die Risiken solcher Geschäfte beraten hat und weiß, dass der Kunde riskante Geldanlagen nicht abschließen möchte oder darf. Erst recht muss eine Bank darüber aufklären, dass sie diese Zins-Wette zum Nachteil des Kunden beeinflusst hat, so dass eine höhere Verlustwahrscheinlichkeit für die Anleger besteht. Der geschädigte Abwasserzweckverband des Streitfalls trug nach Ansicht des Gerichts auch kein Mitverschulden an den Verlusten, da die Bank als Expertin für kommunales Finanzmanagement auftrat und daher hätte wissen müssen, dass es sich um ein für diesen Anleger unzulässiges Spekulationsgeschäft handelte.

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