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Einkommensteuer | AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage
Werden Wirtschaftsgüter nach einer Verwendung bei Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt, muss eine vom Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG abweichende AfA-Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. zur Bestimmung vier Fallgruppen mit Praxisbeispielen festgelegt. Die Abschreibung des eingelegten Wirtschaftsguts nach § 7 Abs. 1 EStG bemisst sich abweichend von R 7.3 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStR 2008 nach folgenden Grundsätzen: Fallgruppe 1: Ist der Einlagewert des Wirtschaftsguts höher oder gleich den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ist die AfA ab dem Zeitpunkt der Einlage nach dem um die bereits in Anspruch genommenen AfA oder Substanzverringerungen (planmäßigen AfA), Sonderabschreibungen oder erhöhten Absetzungen geminderten Einlagewert zu bemessen. Fallgruppe 2: Ist der Einlagewert d...