IFRS 2011
9. Aufl. 2010
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XII. Leistungen an Arbeitnehmer (Employee Benefits)
1. Allgemeines zu Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 19 gilt für Leistungen an Arbeitnehmer nach formalen Plänen oder anderen formalen Vereinbarungen mit Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern, nach gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen oder nach betrieblicher Übung, die eine faktische Verpflichtung begründet (IAS 19.3).
Kernstück von IAS 19 sind Pensionspläne (Betriebspensionen oder ähnliche Versorgungsmodelle). Pensionspläne sind in den Kapiteln XII.2 ff, S. 224 ff. dargestellt. Die Bilanzierungsgrundsätze für Pensionspläne sind – in modifizierter Form – auch auf andere langfristige Versorgungsleistungen anzuwenden (z. B. Jubiläumsgelder, Altersteilzeitmodelle oder Abfertigungen nach dem österreichischen Abfertigungsmodell); diese sind in Kap. XII.5, S. 231 f. dargestellt. Ausdrücklich von IAS 19 ausgenommen sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, Aktienoptionspläne und kursabhängige Prämien nach IFRS 2 (siehe dazu Kap. X.4, S. 185).
IAS 19 regelt aber auch kurzfristig fällige Leistungen. Kurzfristig fällige Leistungen umfassen Löhne, Gehälter (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Sozialabgaben sowie die folgenden Ansprüche, die innerhalb von zwölf Mona...