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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1110/07

Gesetze: InsO § 35 Abs. 1, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, AO § 218 Abs. 1, AO § 226

Aufrechnung von Insolvenzforderungen gegen Steuererstattungsansprüche aus vom Insolvenzverwalter freigegebenem Neuerwerb

Leitsatz

1. Ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners in die Insolvenzmasse.

2. Im Falle einer Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO scheidet das freigegebene Unternehmen endgültig aus der Masse aus. Alle Vermögensgegenstände einschließlich zukünftiger Forderungen, die der Schuldner im Zuge der Ausübung seines neuen Gewerbebetriebes erlangt, werden abweichend von der Grundregel des § 35 Abs. 1 InsO nicht mehr vom Insolvenzbeschlag erfasst. Insoweit begründete Steuererstattungsansprüche stehen für eine Aufrechnung gegen Insolvenzforderungen des Finanzamts zur Verfügung.

Fundstelle(n):
VAAAD-55075

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Sächsisches FG, Urteil v. 21.09.2010 - 3 K 1110/07

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