Aufrechnung von Insolvenzforderungen gegen
Steuererstattungsansprüche aus vom Insolvenzverwalter freigegebenem
Neuerwerb
Leitsatz
1. Ein vom Schuldner während des
Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit
erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt auch bei Nutzung und
Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des
Vermögens des Schuldners in die Insolvenzmasse.
2. Im Falle einer Freigabe nach
§ 35 Abs. 2 InsO scheidet das freigegebene Unternehmen endgültig aus
der Masse aus. Alle Vermögensgegenstände einschließlich
zukünftiger Forderungen, die der Schuldner im Zuge der Ausübung
seines neuen Gewerbebetriebes erlangt, werden abweichend von der Grundregel des
§ 35 Abs. 1 InsO nicht mehr vom Insolvenzbeschlag erfasst. Insoweit
begründete Steuererstattungsansprüche stehen für eine
Aufrechnung gegen Insolvenzforderungen des Finanzamts zur Verfügung.
Fundstelle(n): VAAAD-55075
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Sächsisches FG, Urteil v. 21.09.2010 - 3 K 1110/07
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